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Barrierefreiheit

Hinweise zur Nutzung der Website

Erklärung zur Barriere­freiheit

Die fortiss GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Barrierefreiheit der Inhalte ist nach dem Standard WCAG 2.1, Stufen AA für die URL www.fortiss.org realisiert.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:

  • Im Bereich Presse und Ergebnisse können nicht alle verfügbaren Dokumente durchgängig die Barrierefreiheit gewährleisten, da hier auch Dokumente von externen Partnern und Medien eingebunden sind.
  • Bestimmte Funktionen oder Inhalte können in Einzelfällen nicht vollständig mit assistiven Technologien nutzbar sein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2026 erstellt. Diese letzte Prüfung erfolgte am 25.06.2026.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung und Bewertung durch den Website-Dienstleister (siehe Impressum)

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?

Bitte kontaktieren Sie uns: marketing@fortiss.org

Schlichtungs- und Durchsetzungs-Verfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Freistaats Bayern wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt bei der Überprüfung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit und der Klärung von Beschwerden.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
des Freistaats Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de

Unabhängig davon können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Diese unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Konflikten zum Thema Barrierefreiheit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
info@schlichtungsstelle-bgg.de

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